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Alkohol und Drogen sind am Arbeitsplatz nicht gesetzlich verboten, können allerdings arbeitsrechtliche Konsequenzen, Abmahnungen sowie die außerordentliche Kündigung zur Folge haben. Im Rahmen der Unterweisung werden Maßnahmen zur Lösung des Problems etabliert und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dargestellt.