Was ändert sich durch die DGUV Information Lackieren und Beschichten?

Bei der DGUV Information 209-014 Lackieren und Beschichten handelt es sich um eine Neuauflage.
Es werdendie Anforderungen und Schutzmaßnahmen an den aktuellen Stand der Technik und die aktuelle Rechtslage angepasst.

 

Welche Auswirkungen hat die neue DGUV Information 209-014 Lackieren und Beschichten in der betrieblichen Praxis?

Die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungsinhalte sollten auf Basis der neuen DGUV Information überarbeitet und angepasst werden.

Es wird empfohlen, jeden Arbeitsschritt mit den Gefährdungen und empfohlenen Maßnahmen aus der DGUV Information abzugleichen.

 

Welche wiederkehrende Aufgaben gibt es?

Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen müssen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Hierbei ist es wichtig die Wirksamkeit der definierten Maßnahmen zu überprüfen. Wir empfehlen die Aktualisierung im jährlichen Intervall durchzuführen.

Mindestens einmal jährlich muss eine Unterweisung durchgeführt und dokumentiert werden. Die Unterweisung muss zusätzlich zum Inhalt der Betriebsanweisungen auch eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung enthalten. Die Unterweisung ist von den unterwiesenen Mitarbeitern durch Unterschrift zu bestätigen.

 

Inhalt der DGUV Information 209-014 Beschichten:

Beschichtungsstoffe (wässrige Beschichtungsstoffe, lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe, Epoxidharze, Polyurethanharze)

Verdünnungsmittel und Reiniger (wässrige & lösemittelhaltige)

Für die Beschichtungsstoffe, Verdünnungsmittel und Reiniger werden typische gefährliche Inhaltsstoffe analysiert und beschrieben.
Dieses gilt ebenfalls für Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen.

Insbesondere auf die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen wird in der DGUV Information 209-014 detailliert eingegangen.

Die Anforderungen an den Brandschutz & Explosionsschutz werden ebenfalls thematisiert.

Auch die Lacklagerung unterliegt einer Vielzahl von Vorgaben, die sehr gut zusammengefasst aufgeführt werden.

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) nimmt einen großen Anteil der DGUV Information ein. Explizit wird auf die Themen Atemschutz, Augenschutz, Hautschutz, Handschutz, Körperschutz und Gehörschutz eingegangen.

Die  Einordnung von Pflicht- & Angebotsvorsorgen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist ebenfalls ein Schwerpunktthema.

Beispielhaft beschriebene Untersuchungen sind G 2 Blei, G 15 Chrom-VI-Verbindungen, G 20 Lärm, G23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, G 24 Hauterkranunkungen, G 26 Atemschutzgeräte, G 27 Isocyanate, G 29 Toloul und Xylol, G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe & G 45 Styrol.

Hauptbestandteil der DGUV Information 209-014 Lackieren & Beschichten ist die Betrachtung von Arbeitsverfahren. Diese Arbeitsverfahren werden jeweils bezüglich der bei der Arbeit entstehenden Gefährdungen detailliert untersucht.

Den größten Mehrwert bieten die empfohlenen Schutzmaßnahmen.

Die Schutzmaßnahmen sind unterteilt in die Bereiche Substitution, Technische, Organisatorische und persönliche Schutzmaßnahme.

 

Betrachtet werden folgende Arbeitsverfahren:
1. Vorbehandlung / Reinigen der Werkstücke, diese werden unterteilt folgende Arbeitsschritte:
Schleifen, aufgeteilt in Trockenschleifen mit Maschine, Nassschleifen mit Maschine, Handschleifen / Karosseriefeilen.
Strahlen, unterteilt in Strahlen mit festen Strahlmittel, Manuelles Trockeneisstrahlen, Manuelles Hochdruckreinigungsgerät.
Reinigen und Entfetten, welches unterteilt ist in Reinigen und Entfetten mit nichtwässrigen Reinigungsflüssigkeiten und Lösemitteln.
Entschichten, mit Ablaugen, Abbeizen & Spachteln

  1. Anmischen, hier werden die Gefährdungen beim Umfüllen, Abwiegen und Mischen lösemittelhltiger Farben berücksichtigt.
  2. Spritzlackieren
  3. Streichen und Rollen
  4. Abdunsten und Trocknen, hier wird u.a. der Fokus auf die technische Lüftung in Abdunsträumen und -beereichen gelegt.
  5. Reinigung und Entsorgung
  6. Arbeiten unter besonderen Bedingungen, als besondere Bedingungen werden explizit die Arbeit in Behältern und engen Räumen, sowie mit großen, schwer transportablen Werkstücken betrachtet.

 

Bei Fragen zur Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!